Änderung bei den Kabelgebühren – was Sie dazu wissen müssen!

„An alle Mieter:innen in unserem Ausbaugebiet:

Aufgrund der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erfolgt ab 01.07.2024 die TV-Grundversorgung nicht wie bisher automatisch mit der Zahlung über die Nebenkosten an Ihren Vermieter.

Um weiter wie gewohnt und ohne Unterbrechungen fernsehen zu können, benötigen Sie dann einen eigenen, direkten TV-Vertrag. Im Ergebnis ändert sich für Sie nichts. Sie erhalten weiterhin das volle Programmpaket in gewohnter Qualität ohne Einschränkungen und technische Umstellungen in Ihrer Wohnung. Lediglich die Abrechnung wird ab 01.07.2024 direkt durch die Stadtwerke erfolgen und nicht mehr im Rahmen der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter. Auch wenn Sie den Vertrag schon jetzt in aller Ruhe schließen, zahlen Sie nicht doppelt für Ihre TV-Grundversorgung.

 

Bis zum 31.05.2024 gelten entsprechende Aktionsangebote für Sie.

Informieren Sie sich gern hier oder nutzen Sie unseren Vorteil der persönlichen Beratung im Kundencenter Finsterwalde.

 

Wir bieten außerdem die direkte Beratungsmöglichkeit an unseren SF Digital-Samstagen

jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr in unserem Kundencenter:

 

04.05.24 und 08.06.24″

 

Infotext der Stadtwerke Finsterwalde –>  Lichtschnell im Netz von morgen. SF Digital, Stadtwerke Finsterwalde GmbH

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